Begleitetes Fahren ab 17J.

INFOS ZU BF17

Durch die Phase des Begleiteten Fahrens sollen Fahranfänger die Möglichkeit bekommen, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche 

Fahrpraxis zu bekommen, bevor sie alleine fahren dürfen.

Ziel der Maßnahme ist die Senkung der Unfallbelastung der jungen Fahrer. 

Mit 16 und halb Jahren kann die Ausbildung begonnen werden.


Prüfungen

Für die Prüfung, Theorie und Praxis, gelten die gleichen Vorgaben wie bei allen Prüfungen der Klasse B. Die theoretische Prüfung darf 

also frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden. 

Begleitetes Fahren ab 17

Probezeit

Die Zweijährige Probezeit beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis, also mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Da kein Bild in der 

Prüfbescheinigung ist muss der Fahrer zur Identifikation zusätzlich einen Personalausweis mitführen. Meistens wird mit dem 

Antrag auf BF17 die Ausstellung des Führerscheins beantragt. Das heißt, dass nach Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch ein 

Kartenführerschein ausgestellt wird. 

Die Begleitperson

Anforderungen:

  •  min. 30 Jahre alt sein
  • seit mehr als 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der                 Klasse B (alt 3)
  • max. 1 Punkt im VZR in Flensburg
  • muss im Fahrzeug anwesend sein
  • die 0,5 Promilleregelung beachten und darf nicht unter der Wirkung der in der Anlage zu § 24a StVG genannten Substanzen stehen.

Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Auch können nachträglich weitere Begleitpersonen in der Prüfbescheinigung eingetragen werden, 

wenn der Erziehungsberechtigte zustimmt.