Title: Wissenswertes
Author: RegioHelden
Published: 11. November 2024
Last modified: 28. November 2024

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![Landstraße führt durch herbstlichen Wald](https://www.fskk.de/wp-content/uploads/
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# Wissenswertes zur Führerschein­ausbildung

Sie haben Fragen rund um die Führerscheinausbildung, den Ablauf und die notwendigen
Voraussetzungen? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Punkte – von den 
nötigen Dokumenten bis hin zu speziellen Regelungen wie dem Führerschein ab 17. 
So sind Sie **bestens informiert** und optimal auf Ihren Start vorbereitet.

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## Allgemein

Wann kann ich mit der Führerscheinausbildung beginnen?

Sie können Ihre Führerscheinausbildung bereits **sechs Monate vor Erreichen des 
Mindestalters von 17 Jahren** beginnen. Dies gibt Ihnen und uns genügend Zeit, den
Führerscheinantrag bei der zuständigen Behörde zu stellen, was in der Regel 8 bis
12 Wochen dauert. Wir empfehlen daher, den Antrag direkt zu Ausbildungsbeginn einzureichen,
damit es später keine Verzögerungen gibt und Sie rechtzeitig zur Prüfung zugelassen
werden.

Was benötige ich für die Anmeldung in der Fahrschule?

Für die Anmeldung bei uns bringen Sie bitte Ihren **Personalausweis** mit, damit
wir Ihre Daten aufnehmen und die notwendigen Formulare ausfüllen können. Falls Sie
noch **minderjährig** sind, ist die **Unterschrift eines Erziehungsberechtigten**
erforderlich, die auch nachträglich eingereicht werden kann. Dazu geben wir Ihnen
den Ausbildungsvertrag einfach mit nach Hause, falls der Erziehungsberechtigte bei
der Anmeldung nicht anwesend sein kann.

Welche Unterlagen brauche ich für den Führerscheinantrag?

Für den Führerscheinantrag benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:

 * Aktuelles biometrisches Passfoto, das den behördlichen Anforderungen entspricht
 * Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre ist
 * Teilnahmebestätigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
 * Bearbeitungsgebühr für das Straßenverkehrsamt

Falls Sie Ihren Führerschein erweitern, ist zusätzlich eine Kopie des bisherigen
Führerscheins erforderlich.

Wie lange dauert die Führerschein­ausbildung?

In der Regel dauert die Ausbildung zum Führerschein **etwa 3 bis 4 Monate**. Die
tatsächliche Dauer hängt jedoch stark von Ihrem **persönlichen Lerntempo** und Ihrer**
zeitlichen Verfügbarkeit** ab. Wenn Sie die erforderlichen Theorie- und Praxisstunden
sowie die Prüfungen ohne Verzögerung absolvieren, ist ein Abschluss innerhalb dieses
Zeitraums realistisch. Wir unterstützen Sie dabei, einen individuellen Ausbildungsplan
zu entwickeln, der Ihnen den bestmöglichen Fortschritt ermöglicht.

Was kostet der Führerschein?

Die Gesamtkosten für Ihren Führerschein setzen sich aus **mehreren Komponenten**
zusammen:

 * Grundgebühr, die auch den Theorieunterricht beinhaltet
 * Lehrmaterialien, wie ein Online-Lernprogramm, ein Lehrbuch und Übungsbögen
 * 12 Sonderfahrten, bestehend aus 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten
 * Übungsfahrten, deren Anzahl je nach persönlichem Fortschritt variiert
 * Prüfungsgebühren für die theoretische und praktische Prüfung
 * Gebühren für die behördliche Bearbeitung.

Wir **informieren** Sie gerne ausführlich und transparent über alle anfallenden 
Kosten bei einem **persönlichen Gespräch** vor Ort, damit Sie eine fundierte Entscheidung
treffen können.

Bei weiteren Fragen rufen Sie uns einfach an.

[ 0171 - 126 720 2](https://www.fskk.de/wissenswertes/+491711267202?output_format=md)

## Führerschein ab 17 – Begleitetes Fahren

Welche Voraussetzungen gibt es für das begleitete Fahren (BF17)?

Das begleitete Fahren ab 17 (BF17) ermöglicht es jungen Fahrer:innen, bereits früh
wertvolle Fahrpraxis unter der Aufsicht einer Begleitperson zu sammeln. Sie können
die Ausbildung für BF17 bereits **mit 16,5 Jahren beginnen** und die theoretische
Prüfung frühestens 3 Monate vor Ihrem 17. Geburtstag ablegen. Die **praktische Prüfung**
darf **frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag** erfolgen. Das Ziel dieses
Programms ist es, jungen Fahranfänger:innen mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu
geben und das Unfallrisiko zu reduzieren.

Wann beginnt die Probezeit bei einem Führerschein ab 17?

Die zweijährige Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung **nach
erfolgreich bestandener praktischer Prüfung**. Da die Prüfbescheinigung kein Foto
enthält, ist es wichtig, dass Sie zusätzlich stets einen gültigen Personalausweis
dabeihaben. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird automatisch der reguläre Kartenführerschein
ausgestellt.

Welche Anforderungen muss meine Begleitperson erfüllen?

Die Begleitperson muss **mindestens 30 Jahre alt** sein, **seit mindestens 5 Jahren
die Fahrerlaubnis der Klasse B** besitzen und darf **maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister**
in Flensburg haben. Außerdem muss die Begleitperson die 0,5 Promille-Grenze einhalten
und darf nicht unter dem Einfluss von Drogen oder anderen Substanzen stehen. Es 
ist möglich, mehrere Begleitpersonen eintragen zu lassen. Zusätzliche Eintragungen
sind auch nachträglich mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten möglich.