Durch die Phase des Begleiteten Fahrens sollen Fahranfänger die Möglichkeit bekommen, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche
Fahrpraxis zu bekommen, bevor sie alleine fahren dürfen.
Ziel der Maßnahme ist die Senkung der Unfallbelastung der jungen Fahrer.
Mit 16 und halb Jahren kann die Ausbildung begonnen werden.
Für die Prüfung, Theorie und Praxis, gelten die gleichen Vorgaben wie bei allen Prüfungen der Klasse B. Die theoretische Prüfung darf
also frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.
Die Zweijährige Probezeit beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis, also mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Da kein Bild in der
Prüfbescheinigung ist muss der Fahrer zur Identifikation zusätzlich einen Personalausweis mitführen. Meistens wird mit dem
Antrag auf BF17 die Ausstellung des Führerscheins beantragt. Das heißt, dass nach Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch ein
Kartenführerschein ausgestellt wird.
Anforderungen:
Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Auch können nachträglich weitere Begleitpersonen in der Prüfbescheinigung eingetragen werden,
wenn der Erziehungsberechtigte zustimmt.