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Wissenswertes zur Führerscheinausbildung
Sie haben Fragen rund um die Führerscheinausbildung, den Ablauf und die notwendigen Voraussetzungen? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Punkte – von den nötigen Dokumenten bis hin zu speziellen Regelungen wie dem Führerschein ab 17. So sind Sie bestens informiert und optimal auf Ihren Start vorbereitet.
Allgemein
Wann kann ich mit der Führerscheinausbildung beginnen?
Sie können Ihre Führerscheinausbildung bereits sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren beginnen. Dies gibt Ihnen und uns genügend Zeit, den Führerscheinantrag bei der zuständigen Behörde zu stellen, was in der Regel 8 bis 12 Wochen dauert. Wir empfehlen daher, den Antrag direkt zu Ausbildungsbeginn einzureichen, damit es später keine Verzögerungen gibt und Sie rechtzeitig zur Prüfung zugelassen werden.
Was benötige ich für die Anmeldung in der Fahrschule?
Für die Anmeldung bei uns bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit, damit wir Ihre Daten aufnehmen und die notwendigen Formulare ausfüllen können. Falls Sie noch minderjährig sind, ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich, die auch nachträglich eingereicht werden kann. Dazu geben wir Ihnen den Ausbildungsvertrag einfach mit nach Hause, falls der Erziehungsberechtigte bei der Anmeldung nicht anwesend sein kann.
Welche Unterlagen brauche ich für den Führerscheinantrag?
Für den Führerscheinantrag benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:
- Aktuelles biometrisches Passfoto, das den behördlichen Anforderungen entspricht
- Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre ist
- Teilnahmebestätigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Bearbeitungsgebühr für das Straßenverkehrsamt
Falls Sie Ihren Führerschein erweitern, ist zusätzlich eine Kopie des bisherigen Führerscheins erforderlich.
Wie lange dauert die Führerscheinausbildung?
In der Regel dauert die Ausbildung zum Führerschein etwa 3 bis 4 Monate. Die tatsächliche Dauer hängt jedoch stark von Ihrem persönlichen Lerntempo und Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit ab. Wenn Sie die erforderlichen Theorie- und Praxisstunden sowie die Prüfungen ohne Verzögerung absolvieren, ist ein Abschluss innerhalb dieses Zeitraums realistisch. Wir unterstützen Sie dabei, einen individuellen Ausbildungsplan zu entwickeln, der Ihnen den bestmöglichen Fortschritt ermöglicht.
Was kostet der Führerschein?
Die Gesamtkosten für Ihren Führerschein setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- Grundgebühr, die auch den Theorieunterricht beinhaltet
- Lehrmaterialien, wie ein Online-Lernprogramm, ein Lehrbuch und Übungsbögen
- 12 Sonderfahrten, bestehend aus 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten
- Übungsfahrten, deren Anzahl je nach persönlichem Fortschritt variiert
- Prüfungsgebühren für die theoretische und praktische Prüfung
- Gebühren für die behördliche Bearbeitung.
Wir informieren Sie gerne ausführlich und transparent über alle anfallenden Kosten bei einem persönlichen Gespräch vor Ort, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
Bei weiteren Fragen rufen Sie uns einfach an.
Führerschein ab 17 – Begleitetes Fahren
Welche Voraussetzungen gibt es für das begleitete Fahren (BF17)?
Das begleitete Fahren ab 17 (BF17) ermöglicht es jungen Fahrer:innen, bereits früh wertvolle Fahrpraxis unter der Aufsicht einer Begleitperson zu sammeln. Sie können die Ausbildung für BF17 bereits mit 16,5 Jahren beginnen und die theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor Ihrem 17. Geburtstag ablegen. Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag erfolgen. Das Ziel dieses Programms ist es, jungen Fahranfänger:innen mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu geben und das Unfallrisiko zu reduzieren.
Wann beginnt die Probezeit bei einem Führerschein ab 17?
Die zweijährige Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung nach erfolgreich bestandener praktischer Prüfung. Da die Prüfbescheinigung kein Foto enthält, ist es wichtig, dass Sie zusätzlich stets einen gültigen Personalausweis dabeihaben. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird automatisch der reguläre Kartenführerschein ausgestellt.
Welche Anforderungen muss meine Begleitperson erfüllen?
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und darf maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Außerdem muss die Begleitperson die 0,5 Promille-Grenze einhalten und darf nicht unter dem Einfluss von Drogen oder anderen Substanzen stehen. Es ist möglich, mehrere Begleitpersonen eintragen zu lassen. Zusätzliche Eintragungen sind auch nachträglich mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten möglich.